Rundschreiben: Schwellenwerteverordnung 2023 kundgemacht

Am 6.2.2023 ist die neue Schwellenwerteverordnung 2023 kundgemacht worden. Die Verordnung tritt am 7.2.2023 in Kraft. Damit gelten für Vergabeverfahren, die ab dem 7.2.2023 eingeleitet werden, die bisher bekannten Schwellenwerte, die dem verlinkten Rundschreiben...

Keine Verlängerung der Schwellenwerteverordnung ab 1.1.2023

Seit der Finanzkrise 2008 wurden einige für die Verfahrenswahl wesentlichen Schwellenwerte gegenüber den gesetzlichen Beträgen jeweils durch so genannte Schwellenwerteverordnungen deutlich angehoben. Diese Verordnungen waren zwar jeweils zeitlich befristet. Bisher...