Architektur- und Planungsrecht

Das Architektur- und Planungsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Architekten und Planern einerseits sowie Bauherrn andererseits. Die wesentlichen Regelungsschwerpunkte betreffen dabei den eigentlichen Architekturvertrag, sämtliche Fragen des Honorarrechts sowie Haftungsthemen im Zusammenhang mit Architektur- und Planungsleistungen. Darüber hinaus hat das Urheberrecht eine bedeutende Rolle, weil durch Architektur- und Planungsleistungen geistige Werke geschaffen werden, die einem spezifischen Schutz unterliegen. Wesentlich bei Beratung und Vertretung unserer Mandanten ist, dass das Architektur- und Planungsrecht nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt ist, sondern seine Grundlagen in einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsvorschriften hat. Die umfassende Praxiserfahrung unserer Rechtsanwaltskanzlei ist daher für das Architektur- und Planungsrecht von besonderer Bedeutung. Wir betreuen und beraten unsere Mandanten in allen Bereichen des Architektur- und Planungsrechts und können dabei auf langjährige Erfahrung und Know-how zurückgreifen.

Leistungen unserer Kanzlei:

  • Erstellung von Architektur- und Planungsverträgen
  • Erstellung von Leistungsbeschreibungen
  • Erstellung von Honorarmodellen für eine rechts- und kostensichere Abrechnung
  • Beratung und Vertretung bei Realisierung von Hoch- und Tiefbauprojekten insbesondere in Haftungsfragen
  • Beratung und Vertretung im Bereich des Claim- und Anti-Claimmanagements
  • Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Urheberrechts
  • Vertretung vor Gerichten und Schiedsgerichten in allen Angelegenheiten des Architektur- und Planungsrechts