Lauterkeitsrecht (UWG)

Der zentrale Regelungsgegenstand des Lauterkeitsrechts ist die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs. Dadurch soll das Verhalten der Marktteilnehmer im Wettbewerb von unlauteren Geschäftspraktiken konkurrierender Unternehmen freigehalten werden, damit die im Wettbewerb stehenden Unternehmen ihre Leistungen unverfälscht präsentieren und abgeben können. Als Teil des Wettbewerbsrechts schützt das Lauterkeitsrecht den freien und lauteren Wettbewerb. Das Lauterkeitsrecht und seine Beschränkungen stellen somit einen wesentlichen Bereich des Wirtschaftsrechts dar. Bei einem allfälligen Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht haben insbesondere konkurrierende Mitbewerber gerichtlich durchsetzbare Ansprüche, die insbesondere mit Unterlassung- und Schadenersatzklagen durchgesetzt werden können. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten mit unserer umfassenden Praxiserfahrung im Zusammenhang mit allen diesbezüglich relevanten Fragestellungen.

Leistungen unserer Kanzlei:

  •  Beratung und Vertretung bei wettbewerbsrelevanten Fragestellungen bei Marketing- und Vertriebsmaßnahmen sowie bei Verwertung und Erwerb von Schutzrechten
  • Erstellung von wettbewerbsrelevanten Vereinbarungen
  • Evaluierung wettbewerbsrelevanter Risiken und Implementierung eines entsprechenden Risikomanagements
  • Erstellen von Rechtsgutachten zur rechtssicheren Umsetzung von Marketing- und Vertriebsmodellen
  • Vertretung vor Gerichten in allen Angelegenheiten des Lauterkeitsrechts