Beihilfenrecht

Das EU-Beihilfenrecht ist die Kontrolle nationaler Subventions- und Fördermaßnahmen zugunsten von Unternehmen. Beihilfen sind nicht nur direkte finanzielle Zuwendungen an Unternehmen, sondern auch verbilligte Darlehen, Bürgschaften oder die Bereitstellung von Grundstücken, Waren und Dienstleistungen zu Sonderkonditionen. Durch solche Aktivitäten kann der Wettbewerb verfälscht und der zwischenstaatliche Handel beeinträchtigt werden. Deshalb sind Beihilfen nur ausnahmsweise unter Berücksichtigung strenger unionsrechtlicher Vorgaben zulässig. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex und finden sich im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und zahlreichen Verordnungen. Da es kein Gesetz für das Beihilfenrecht als solches gibt, müssen die beihilfenrechtlichen Vorgaben aus einer Vielzahl von unionsrechtlichen Einzelvorschriften abgeleitet werden. Daraus resultieren erhebliche Unsicherheiten bei Anwendung des Beihilfenrechts. Dies wiegt umso schwerer, als ein allfälliger Verstoß gegen das Beihilfenrecht einen behördlich durchsetzbaren Anspruch auf Rückforderung der Beihilfe begründet. Darüber hinaus kommen auch zivilgerichtliche Unterlassungsansprüche von Mitbewerbern gegenüber den von einer Beihilfe betroffenen Einrichtungen in Betracht. Das Beihilfenrecht hat daher sowohl für den Beihilfengeber als auch für den Beihilfennehmer ganz erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, sodass eine fundierte Rechtsberatung unumgänglich ist, um insbesondere wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Angelegenheiten des Beihilfenrechts.

Leistungen unserer Kanzlei:

  •  Beratung (potentieller) Beihilfeempfänger und (potentieller) Beihilfegeber
  • Projektmanagement in beihilfenrechtlicher Hinsicht
  • Dokumentation für die rechts- und revisionssichere Gestaltung von Geschäftsmodellen
  • Verfassung von Rechtsgutachten für beihilferechtliche Fragestelllungen
  • Vertretung vor Gerichten und Behörden in allen Angelegenheiten des Beihilfenrechts