IKT-Recht und Datenschutzrecht

Das IKT- und Datenschutzrecht gewinnt aufgrund der rasant fortschreitenden Digitalisierung zunehmend an Bedeutung. Insbesondere die Implementierung neuer Hard- und Software stellt unsere Mandanten regelmäßig vor rechtliche und technische Herausforderungen. Dabei hat der Datenschutz bei einer Vielzahl von Projekten eine ganz grundlegende Bedeutung; personenbezogene Daten dürfen nur im gesetzlich zulässigen Umfang erhoben und verarbeitet werden. Insbesondere durch die Datenschutz-Grundverordnung wurden dabei zum Teil grundlegend neue Vorschriften in Geltung gesetzt. Wir betreuen und beraten unsere Klienten mit Kompetenz und Erfahrung in allen Angelegenheiten des IKT- und Datenschutzrechts. Durch unserer umfassende Referenzerfahrung sind wir in der Lage, für unsere Mandanten kreative und praxisbewährte Modelle zu entwickeln. Dabei profitieren unsere Mandanten einerseits von unserer langjährigen Erfahrung und rechtlichen Expertise in diesem Rechtsgebiet. Andererseits kooperieren wir laufend mit technischen Beratern bei der Realisierung von IKT-Lösungen, sodass dadurch allfällige Probleme durch die Schnittstellen der technischen und rechtlichen Beratung ausgeschlossen werden können; im Ergebnis können wir daher unseren Mandaten fundierte Lösungen aus einer Hand anbieten.

Leistungen unserer Kanzlei:

  • Begleitung von Hard- und Softwareimplementierungen in vertragsrechtlicher Hinsicht
  • Erstellen von Verträgen über den Erwerb oder die Lizenzierung von Software
  • Beratung und Vertretung bei der Rechtsdurchsetzung von Hard- und Softwareverträgen
  • Abwehr bzw Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen von Change-Requests
  • Erstellung von Rechtsgutachten zu allen Fragen des IKT-und Datenschutzrechts
  • Beratung und Vertretung im Datenschutzrecht, insbesondere Erstellung von Geheimhaltungs- und Datenschutzerklärungen
  • Vertretung vor Gerichten und Behörden in allen Angelegenheiten des IKT- und Datenschutzrechts