Bau- und Bauvertragsrecht

Ein Bauprojekt stellt immer eine komplexe und häufig auch konfliktgeladene Aufgabe sowohl für Bauherrn als auch für bauausführende Unternehmen dar. Dabei steht das oft bestehende Interesse der bauausführenden Unternehmen, einen hohen Gewinn mit möglichst geringem Risiko zu erzielen, dem Interesse des Bauherrn, eine hohe Qualität der Bauleistung im vorgegebenen Kosten- und Terminrahmen zu erhalten, in einem Spannungsverhältnis. Für die erfolgreiche Umsetzung eines jeden Bauvorhabens ist es somit notwendig, sowohl die vertragsrechtlichen als auch baurechtlichen Rahmenbedingungen bereits im Vorfeld ausführlich festzulegen. Eine entsprechend klare Vertragsgrundlage, welche die Rechte und Pflichten möglichst in vorausschauender Weise regelt und dabei auch nicht absehbare Ereignisse in der Vertragsgestaltung berücksichtigt, ist häufig ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die planmäßige Realisierung eines Bauvorhabens. Wesentlich bei Beratung und Vertretung unserer Mandanten ist, dass das Bau- und Bauvertragsrecht nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt ist, sondern seine Grundlagen in einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsvorschriften hat. Die umfassende Praxiserfahrung unserer Kanzlei ist daher für das Bau- und Bauvertragsrecht von besonderer Bedeutung. Aufgrund dieser Praxiserfahrung sind wir in der Lage, unseren Mandanten kompetente und praxisorientierte Beratung sowie wirtschaftlich sinnvolle Lösungen anzubieten. Dabei bezieht sich die praktische Expertise unserer Rechtsanwaltskanzlei sowohl auf Hoch- als auch Tiefbauprojekte.

Leistungen unserer Kanzlei:

  • Erstellung von Bauverträgen mit fundierten Haftungs- und Abrechnungsregeln
  • Beratung und Vertretung bei Realisierung von Hoch- und Tiefbauprojekten insbesondere in Haftungsfragen
  • Beratung und Vertretung im Bereich des Claim- und Anti-Claimmanagements
  • Vertretung vor Gerichten und Schiedsgerichten in allen Angelegenheiten des Bau- und Bauvertragsrechts