Vertragsrecht

Die Verträge sind Grundlage jeglichen unternehmerischen Handelns. Sie werden benötigt, um Rechte und Pflichten einerseits und entsprechende Rechtsfolgen andererseits vertragsrechtlich möglichst zweifelsfrei zu dokumentieren. Durch die individuelle Errichtung von Verträgen wird nicht nur die eigene Rechtsposition gesichert, sondern auch ermöglicht, potenzielle Streitpunkte oder Konflikte im Vorhinein zu verhindern. In einem künftigen Konfliktfall ist daher der Vertrag die entscheidende Grundlage, wie der Konflikt gelöst werden kann. Bei einer unklaren Vertragsgrundlage sind die Vertragsparteien aufgrund ihrer widerstreitenden Positionen häufig gezwungen, die Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Solche Gerichtsprozesse sind mit hohen Kosten und einer langen Prozessdauer verbunden. Daher ist es von ganz grundlegender Bedeutung, möglichst frühzeitig, noch bevor ein Konflikt entsteht, die Rechte und Pflichten sowie die Rechtsfolgen exakt zu bestimmen. Dies entscheidet häufig über den Erfolg eines Projektes. Wir begleiten unsere Mandanten mit unserer umfassenden Praxiserfahrung aus einer Vielzahl an zum Teil hochkomplexen Vertragsbeziehungen in allen vertragsrechtlichen Belangen, beginnend mit der Beratung über die Wahl des Vertragsmodells über die eigentliche Erstellung des Vertrages bis hin zum rechtswirksamen Vertragsabschluss.

Leistungen unserer Kanzlei:

  • Beratung und Vertretung in allen vertragsrechtlichen Belangen
  • Beratung, Vertretung und Begleitung bei Vertragsverhandlungen
  • Erstellung, Überprüfung und Überarbeitung von Verträgen
  • Vertretung vor Gerichten und Schiedsgerichten in allen Angelegenheiten des Vertragsrechts