Das Bundesministerium für Justiz hat am 19.3.2024 zur Zahl 2024-0.177.399 ein Rundschreiben zu Publikationsverpflichtungen für öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber erlassen.

Vorab wird darauf hingewiesen, dass Bekanntmachungen und Bekanntgaben im Zusammenhang mit Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich in Österreich und auf Unionsebene, im Unterschwellenbereich zumindest in Österreich, zu erfolgen haben. Um den Verpflichtungen rechtskonform nachzukommen, müssen die öffentlichen Auftraggeber und Sektorenauftraggeber die Metadaten der Kerndaten bereitstellen. Die geforderten Informationen der Kerndaten sind in aufgezählten Anhängen enthalten.

Die große Bedeutung der Veröffentlichungen leitet sich einerseits aus der Rechtsprechung des EuGH zum Transparenzgrundsatz, andererseits daraus ab, dass die Daten zur Analyse der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen wichtig sind. Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch das Bundesministerium für Justiz legen großen Wert auf Vollständigkeit und Korrektheit. Daher überprüfte das Bundesministerium stichprobenartig veröffentlichte Bekanntgaben über einen Zeitraum von drei Monaten und wertete die gesammelten Daten aus. Es wurde festgestellt, dass rund 43% aller Bekanntgaben unvollständige oder nicht plausible Daten enthalten.

Daher werden noch einmal die Konsequenzen angeführt, die mit rechtswidrigen Bekanntmachungen und Bekanntgaben einhergehen können: Auftraggeber, die ihre Verpflichtung verletzen, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bestraft werden. Bei unvollständigen Angaben kommt keine rechtsgültige Bekanntmachung oder Bekanntgabe zustande; konkret bedeutet das, dass trotz Veröffentlichung ein Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung durchgeführt wird.

Im Übrigen wird klargestellt, dass es zwar Ausnahmen gibt, bei denen bestimmte Angaben unterbleiben können; diese sind aber restriktiv auszulegen und die Beweislast liegt beim Auftraggeber. Das Nicht-Anführen von geforderten Informationen ohne konkrete Hinweise ist nicht gerechtfertigt. Das Bundesministerium für Justiz wird auch in Zukunft weiterhin regelmäßig Bekanntmachungen und Bekanntgaben überprüfen und insbesondere bei systematischer Verletzung der Veröffentlichungspflichten weitere Schritte setzen, um die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission zu verhindern.

Rundschreiben 2024-0.177.399