BVergG 2018 Bundesvergabegesetz 2018

Das neu erlassene Bundesvergabegesetz 2018 ist mit den weit überwiegenden Vorschriften seit 21.8.2018 in Geltung. Einzelne Vorschriften sind am 18.10.2018 in Kraft getreten; dies betrifft insbesondere die zwingende elektronische Vergabe im Oberschwellenbereich.