Schadenersatzrecht

Der Schadenersatz ist ein Anspruch des Zivilrechts bzw Unternehmensgesetzbuchs (UGB) und stellt einen Nachteilsausgleich für einen erlittenen Schaden dar. Voraussetzung für einen Anspruch auf Schadenersatz ist grundsätzlich, dass die Verletzungshandlung des Schädigers für den Schaden ursächlich gewesen war; ferner muss der Schädiger rechtswidrig und schuldhaft gehandelt haben. Darüber hinaus gibt es vertragliche und gesetzliche Ansprüche auf Schadenersatz. Insbesondere bei Beurteilung der Kausalität eines Verhaltens für den Schaden, der Rechtswidrigkeit und des Verschuldens treten komplexe Rechtsfragen auf; dies gilt im besonderen Maße auch für den effektiven Nachweis eines tatsächlichen Schadens in exakter Höhe. Daher hat eine umfassende Praxiserfahrung mit Schadenersatzprozessen eine grundlegende Bedeutung für die erfolgreiche Durchsetzung bzw Abwehr von Schadenersatzansprüchen. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten mit unserer ausgewiesenen Expertise umfassend in allen Bereichen des Schadenersatzrechts.

Leistungen unserer Kanzlei:

  • Erstellen von Rechtsgutachten zur Beantwortung schadenersatzrechtlicher Fragestellungen und Evaluierung schadenersatzrechtlicher Risiken
  • Beratung und Vertretung bei der außergerichtlichen Durchsetzung und Abwehr schadenersatzrechtlicher Ansprüche
  • Vertretung vor Gerichten und Schiedsgerichten in allen Angelegenheiten des Schadenersatzrechts