Stand: 20.08.2018

Das neu erlassene Bundesvergabegesetz 2018 ist mit den weit überwiegenden Vorschriften seit 21.8.2018 in Geltung. Einzelne Vorschriften sind am 18.10.2018 in Kraft getreten; dies betrifft insbesondere die zwingende elektronische Vergabe im Oberschwellenbereich.
Die vorliegende Ausgabe enthält den konsolidierten Gesetzestext ergänzt um die erläuternden Bemerkungen zu den Regierungsvorlagen und den Berichten des Verfassungsausschusses. Diese Materialien sind für die meisten Bestimmungen sehr ausführlich ausgestaltet und geben wichtige interpretative Hinweise.
Die durch die Schwellenwertverordnung 2018 (BGBl II 211/2018) zeitlich befristete Anhebung der gesetzlichen Schwellenwerte unter anderem für die Direktvergabe ist mit entsprechenden Fußnotenhinweisen berücksichtigt. Ebenso sind auch die aktuellen EU-Schwellenwerte mit Geltung von 1.1.2018 bis 31.12.2019 berücksichtigt; diese Schwellen-werte werden sich aber ab 1.1.2020 – abhängig von einer künftigen EU-Verordnung – entsprechend ändern.

http://www.nwv.at/recht/verwaltungsrecht/157_bvergg_2018_bundesvergabegesetz_2018/