Im Auftrag des Verbandes der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs sowie des Österreichischen Städtebundes hat unsere Kanzlei einen Leitfaden zur derzeit häufig gestellten Frage erstellt, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe allfällige Mehrkostenforderungen von Bauunternehmen berechtigt sind, wenn eine Baustelle infolge der vorgeschriebenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie eingestellt wurde. Dieser Leitfaden zeigt, dass die durchaus weitverbreitete Rechtsmeinung, solche Mehrkostenforderungen hätte immer der Bauherr zu übernehmen, in dieser generellen Form unrichtig ist. Der Leitfaden soll daher im Interesse der Bauherren helfen, allfällige Mehrkostenforderungen zur Gänze oder zumindest teilweise abzuwehren.

Leitfaden