Alle zwei Jahre werden die EU-Schwellenwerte von der Europäischen Kommission angepasst. Die aktuelle Geltungsperiode endet am 31.12.2023, sodass ab Anfang des kommenden Jahres neue EU-Schwellenwerte gelten. Die Europäische Kommission hat diese neuen Schwellenwerte in den Verordnungen (EU) 2023/2495, 2023/2496, 2023/2497 und 2023/2510 vom 15.11.2023 veröffentlicht. Demnach gelten ab 1.1.2024 bis 31.12.2025 folgende EU-Schwellenwerte:

Bauaufträge € 5.538.000 statt € 5.382.00
Bau- und Dienstleistungskonzessionen € 5.538.000 statt € 5.382.00
Liefer- und Dienstleistungen € 221.000 statt € 215.000
Liefer- und Dienstleistungen im Sektorenbereich € 443.000 statt € 431.000
Liefer- und Dienstleistungen für zentrale Auftraggeber € 143.000 statt € 140.000

Änderungen der Richtlinie 2014/24/EU
Änderungen der Richtlinie 2009/81/EG
Änderungen der Richtlinie 2014/25/EU
Änderungen der Richtlinie 2014/23/EU