Alle zwei Jahre werden die EU-Schwellenwerte von der Europäischen Kommission angepasst. Die aktuelle Geltungsperiode endet am 31.12.2023, sodass ab Anfang des kommenden Jahres neue EU-Schwellenwerte gelten. Die Europäische Kommission hat diese neuen Schwellenwerte in den Verordnungen (EU) 2023/2495, 2023/2496, 2023/2497 und 2023/2510 vom 15.11.2023 veröffentlicht. Demnach gelten ab 1.1.2024 bis 31.12.2025 folgende EU-Schwellenwerte:
Bauaufträge | € 5.538.000 | statt | € 5.382.00 |
Bau- und Dienstleistungskonzessionen | € 5.538.000 | statt | € 5.382.00 |
Liefer- und Dienstleistungen | € 221.000 | statt | € 215.000 |
Liefer- und Dienstleistungen im Sektorenbereich | € 443.000 | statt | € 431.000 |
Liefer- und Dienstleistungen für zentrale Auftraggeber | € 143.000 | statt | € 140.000 |
Änderungen der Richtlinie 2014/24/EU
Änderungen der Richtlinie 2009/81/EG
Änderungen der Richtlinie 2014/25/EU
Änderungen der Richtlinie 2014/23/EU