Am 11.3.2020 hat die Kommission der Europäischen Union neue Kriterien für das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen (Green Public Procurement, GPP) für den IT-Bereich veröffentlicht. Dieses Dokument soll den öffentlichen Auftraggebern bei Beschaffungen von Datenzentren, Serverräumen und Cloud-Diensten mit geringen Folgen für die Umwelt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Vergaberechts unterstützen. Das entspricht auch den Zielen des am 11.12.2019 beschlossenen EU-Green-Deal, bei dem der Fokus vermehrt auf Nachhaltigkeit und Klimaneutralität gelegt wird, was nicht zuletzt auch für das Vergaberecht relevant ist. Im Konkreten verfolgen die GPP-Kriterien das Ziel eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen einer klimaneutralen Beschaffung, von Kostenaspekten, einer Marktverfügbarkeit und einer anwenderfreundlichen Umsetzung in den Ausschreibungsunterlagen.

Die in den Arbeitsunterlagen veröffentlichten GPP-Kriterien umfassen im Wesentlichen Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie technische Spezifikationen und Ausführungsklauseln. Dabei sind diese Kriterien so formuliert, dass sie öffentliche Auftraggeber mit geringem Aufwand adaptieren und vollständig oder teilweise in ihre Ausschreibungsunterlagen vergaberechtskonform aufnehmen können; insbesondere die vergaberechtliche Konkretisierungspflicht ist aber bei einer allfälligen Übernahme der Kriterien jedenfalls zu berücksichtigen. Die tatsächliche Aufnahme der Kriterien in die Ausschreibungsunterlagen und das Ausmaß der Umsetzung dieser Kriterien beruht jedoch auf freiwilliger Basis und obliegt damit jeden öffentlichen Auftraggeber selbst. Die EU-Kommission hat in den bereitgestellten Arbeitsunterlagen eine Auswahlmöglichkeit zwischen zwei Arten von Kriterien geschaffen. Diese unterscheiden sich in ihrem Anspruchsniveau voneinander und sind einander vergleichsweise in den Arbeitsunterlagen gegenübergestellt:

  • Die Kernkriterien sollen eine einfache Anwendung des GPP ermöglichen. Sie zielen hauptsächlich auf die Schwerpunktbereiche der Umweltleistung eines Produkts ab und verfolgen das Ziel, die Verwaltungskosten der Unternehmen auf ein Mindestmaß zu beschränken.
  • Die umfassenderen Kriterien, bei denen mehr Aspekte bzw ein größeres Maß an Umweltleistung berücksichtigt werden, richten sich an Behörden, die noch ehrgeizigere ökologische und innovative Ziele erreichen wollen.

Zusätzlich zu den Arbeitsunterlagen hat die EU-Kommission einen technischen Hintergrundbericht veröffentlicht. Dieser soll bei der Erarbeitung der konkreten Leistungsbeschreibung eine Hilfestellung bieten. Anders als die Arbeitsunterlagen zu den GPP-Kriterien ist der technische Hintergrundbericht nur als englischsprachige Version verfügbar.

GPP-Kriterien für den IT-Bereich

Technischer Hintergrundbericht