Zum Jahreswechsel mit 1.1.2020 ist routinemäßig mit einer Aktualisierung der bestehenden EU-Schwellenwerte zu rechnen. Ab Erreichen dieser Oberschwellenwerte müssen öffentliche Vergabeverfahren europaweit bekanntgemacht werden. Dem Vernehmen nach soll im Dezember 2019 die Veröffentlichung einer entsprechenden EU-Verordnung erfolgen, wobei derzeit folgende Werte von der EU-Kommission vorgesehen sind:

  • Bauaufträge: EUR 5.350.000 (statt EUR 5.548.000)
  • Konzessionen: EUR 5.350.000 (statt EUR 5.548.000)
  • Liefer- und Dienstleistungen: EUR 214.000 (statt EUR 221.000)
  • Liefer- und Dienstleistungen im Sektorenbereich: EUR 428.000 (statt EUR 443.000)
  • Liefer- und Dienstleistungen für zentrale Auftraggeber: EUR 139.000 (statt EUR 144.000)

Gegenüber den derzeitigen EU-Schwellenwerten sollen also künftig diese Schwellenwerte entsprechend vermindert werden. Ob die Umsetzung tatsächlich in dieser Höhe erfolgt, bleibt noch abzuwarten.