Am 20.8.2018 wurde das Vergaberechtsreformgesetz 2018 (Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen [Bundesvergabegesetz 2018 – BVergG 2018] und ein Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen [Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 – BVergGKonz 2018) im Bundesgesetzblatt I Nr 65/2018 kundgemacht. Diese Neukodifizierung, die aufgrund der aktuellen Vergaberichtlinien (RL 2014/23/EU, RL 2014/24/EU und RL 2014/25/EU) notwendig wurde und das bisherige BVergG 2006 ersetzt, tritt mit seinen weit überwiegenden Teilen am 21.8.2018 in Kraft. Einige Bestimmungen des BVergG 2018 treten gemäß Art 2 und 5 des Vergaberechtsreformgesetzes 2018 erst am 18.10.2018 in Kraft; dies betrifft die Regelungen zur verpflichtenden elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren.

Zusätzlich erfolgt eine Anpassung des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012 im Hinblick auf die elektronische Kommunikation (Art 3 des Vergaberechtsreformgesetzes 2018).

Darüber hinaus wird die Konzessionsvergaberichtlinie dadurch umgesetzt, dass die bisher im BVergG 2006 enthaltenen Vorschriften über Konzessionen herausgelöst und in einem eigenen Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen (BVergGKonz 2018) geregelt werden (Art 4 des Vergaberechtsreformgesetzes 2018).

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2018_I_65/BGBLA_2018_I_65.html