Aufgrund dieser Ausgangslage sind unter anderem folgende Anpassungen des BVergG geplant:
- Zwingende elektronische Angebotsabgabe im Oberschwellenbereich mit Übergangsfristen
- Sechsmonatige Einbringungsfrist für Feststellungsanträge ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Kenntnis bzw des Zeitpunktes der Möglichkeit der Kenntnisnahme eines Verstoßes
- Stärkung des Bestbieterprinzips
- Beschränkung der Subvergabe aus sachlichen Gründen im Einzelfall
- Einführung einer Haftung des Auftragnehmers für Ansprüche auf das gesetzliche, kollektivvertragliche oder durch Verordnung festgelegte Entgelt von Arbeitnehmern eines im Angebot nicht bekannt gegebenen Subunternehmers
- Anpassung von Bestimmungen im Unterschwellenbereich
Der Text des Begutachtungsentwurfes samt Erläuterungen und Text-Gegenüberstellung kann unter folgender Adresse abgerufen werden: https://www.bka.gv.at/dokumente-vergaberecht