Am 8.2.2017 hat das Bundeskanzleramt einen Begutachtungsentwurf für die Neu-Erlassung des BVergG 2017 ausgesendet, mit dem das Bundesvergabegesetz an die aktuell geltenden Vergaberichtlinien (Richtlinie 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU) angepasst werden soll. Die Schwerpunkte der Richtlinien liegen insbesondere in der Einführung neuer Vergabeverfahren, der Berücksichtigung grenzüberschreitender Auftragsvergaben, der verstärkten Berücksichtigung ökologischer, sozialer und innovativer Aspekte bei Durchführung eines Vergabeverfahrens, dem verstärkten Qualitätswettbewerb, der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping sowie der legistischen Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH im Hinblick auf diverse Ausnahmetatbestände.

Aufgrund dieser Ausgangslage sind unter anderem folgende Anpassungen des BVergG geplant:

  • Zwingende elektronische Angebotsabgabe im Oberschwellenbereich mit Übergangsfristen
  • Sechsmonatige Einbringungsfrist für Feststellungsanträge ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Kenntnis bzw des Zeitpunktes der Möglichkeit der Kenntnisnahme eines Verstoßes
  • Stärkung des Bestbieterprinzips
  • Beschränkung der Subvergabe aus sachlichen Gründen im Einzelfall
  • Einführung einer Haftung des Auftragnehmers für Ansprüche auf das gesetzliche, kollektivvertragliche oder durch Verordnung festgelegte Entgelt von Arbeitnehmern eines im Angebot nicht bekannt gegebenen Subunternehmers
  • Anpassung von Bestimmungen im Unterschwellenbereich

Der Text des Begutachtungsentwurfes samt Erläuterungen und Text-Gegenüberstellung kann unter folgender Adresse abgerufen werden: https://www.bka.gv.at/dokumente-vergaberecht