Im Rahmen der Ministerratssitzung der Bundesregierung am 13.9. 2016 wurde neuerlich die Schwellenwerteverordnung für Direktvergaben verlängert und anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit können die bekannten Freiräume bei Auftragsvergaben im Unterschwellenbereich auch weiterhin in Anspruch genommen werden, womit Aufträge im Bau-, Liefer-und Dienstleistungsbereich bis zu einem Volumen von 100.000 Euro direkt an Unternehmen vergeben werden dürfen; dies gilt ebenso für Bauaufträge im nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung bis zu einem Volumen von 1 Mio. Euro. Die Verlängerung soll wiederum für zwei Jahre gelten und daher mit Ende 2018 befristet sein.

BGBl. II Nr. 250/2016