Im Zuge des Neubaus der Rheinbrücke zwischen Hard und Fußach wurden die Planungsleistungen für die 255 Meter messende Brücke in einem zweistufigen europaweiten Verhandlungsverfahren vergeben. Im Gegensatz zu einem anonymen Wettbewerb bietet das Verhandlungsverfahren die Möglichkeit, das angebotene Projekt umfänglich zu prüfen und mit den Bietern zu erörtern, was insbesondere im Hinblick auf die Komplexität des Projektes einen entscheidenden Vorteil bot. In einem aktuellen Fachbeitrag – an dem Dr. Ralf D. Pock, neben Univ. Prof. Dr.-Ing. Jürgen Feix und Dipl.-Ing. Armin Wachter, als Koautor mitwirkte – erfolgt die Darlegung des von der Estermann Pock Rechtsanwälte GmbH betreuten Vergabeverfahrens. Im Detail werden die Gründe für die Wahl des Verhandlungsverfahrens und die dafür ausschlaggebenden Projektgrundlagen erläutert. Darüber hinaus werden die fünf Entwürfe der Bieter kurz vorgestellt.