Am 9.11.2012 wurde im Rahmen der Klausur der Bundesregierung in Laxenburg bekannt gegeben, dass die Schwellenwerteverordnung 2012 des Bundeskanzlers verlängert wird. Damit können die bekannten Freiräume bei Auftragsvergaben im Unterschwellenbereich – wie bereits in den letzten Jahren – auch im kommenden Jahr in Anspruch genommen werden. Die Verlängerung gilt wiederum nur befristet und zwar vorerst bis zum 31.12.2013.