Die Novellierung insbesondere des Bundesvergabegesetzes wurde heute (27.2.2026) im BGBl I Nr 8/2026 publiziert und tritt in ihren wesentlichen Teilen bereits am 1.3.2026 in Kraft. Alle Vergabeverfahren, die vor dem Inkrafttreten der Novelle eingeleitet wurden, sind nach den Vorschriften der aktuellen Fassung des BVergG 2018 fortzusetzen und abzuschließen. Die neuen Vorschriften der Novelle sind nur auf jene Vergabeverfahren anzuwenden, die ab dem 1.3.2026 neu eingeleitet werden.

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2026/8/20260227