Am 19.3.2025 hat die Bundesregierung im Rahmen ihres Budgetfahrplans unter anderem die Anpassung der Schwellenwerteverordnung beschlossen. Demnach soll die Grenze für die Direktvergabe von bisher EUR 100.000 auf künftig EUR 143.000 angehoben werden. Diese Maßnahme soll als unionsrechtlich konforme Anpassung der Schwellenwerteverordnung erfolgen. Die ausdrückliche Intention dieser Maßnahme besteht darin, die Vergabeprozesse in der Praxis zu erleichtern und effizienter zu gestalten. Das konkrete Datum des Inkrafttretens dieses neuen Sub-Schwellenwertes steht derzeit noch nicht fest. Vor Anwendung des neuen Sub-Schwellenwertes muss jedenfalls noch die entsprechende Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt abgewartet werden.