Ab 1.1.2022 gelten nach einer zweijährigen Geltungsdauer wieder neue EU-Schwellenwerte. Ab Erreichen dieser Schwellenwerte müssen öffentliche Vergabeverfahren europaweit bekanntgemacht werden. Demgemäß gelten ab dem kommenden Jahr folgende EU-Schwellenwerte:

Bauaufträge€ 5.382.000statt€ 5.350.000
Baukonzessionen€ 5.382.000 statt € 5.350.000
Liefer- und Dienstleistungen€ 215.000statt€ 214.000
Liefer- und Dienstleistungen im Sektorenbereich€ 431.000statt€ 428.000
Liefer- und Dienstleistungen für zentrale Auftraggeber€ 140.000statt€ 139.000

Änderungen der Richtlinie 2014/24/EU

Änderungen der Richtlinie 2009/81/EG

Änderungen der Richtlinie 2014/25/EU

Änderungen der Richtlinie 2014/23/EU