Ab 1.1.2022 gelten nach einer zweijährigen Geltungsdauer wieder neue EU-Schwellenwerte. Ab Erreichen dieser Schwellenwerte müssen öffentliche Vergabeverfahren europaweit bekanntgemacht werden. Demgemäß gelten ab dem kommenden Jahr folgende EU-Schwellenwerte:
Bauaufträge | € 5.382.000 | statt | € 5.350.000 |
Baukonzessionen | € 5.382.000 | statt | € 5.350.000 |
Liefer- und Dienstleistungen | € 215.000 | statt | € 214.000 |
Liefer- und Dienstleistungen im Sektorenbereich | € 431.000 | statt | € 428.000 |
Liefer- und Dienstleistungen für zentrale Auftraggeber | € 140.000 | statt | € 139.000 |
Änderungen der Richtlinie 2014/24/EU
Änderungen der Richtlinie 2009/81/EG