Ab 18.10.2018 haben alle öffentlichen Auftraggeber und Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich zwingend ein elektronisches Vergabeverfahren durchzuführen. Das bedeutet, dass Ausschreibungsunterlagen verpflichtend elektronisch bereitzustellen sind und auch die weitere Kommunikation mit den Bietern samt Angebotsabgabe elektronisch abzuwickeln ist. Im Unterschwellenbereich können weiterhin auch nicht elektronische Vergabeverfahren durchgeführt werden.