Wie in unserem vorletzten News-Betrag angekündigt wurde, werden die EU-Schwellenwerte im folgenden Jahr sinken. Zur Änderung der bisherigen Schwellenwerte wurden nunmehr vier Verordnungen erlassen und am 31.10.2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Durch die Verordnungen wurden vier Richtlinien geändert:

  • Richtlinie 2014/23/EU für Konzessionen (Verordnung 2019/1827)
  • Klassische Richtlinie 2014/24/EU (Verordnung 2019/1828)
  • Sektorenrichtlinie 2014/25/EU (Verordnung 2019/1829)
  • Richtlinie 2009/81/EG für Verteidigung und Sicherheit (Verordnung 2019/1830)

Die neuen Schwellenwerte gelten ab 1.1.2020 und wurden wie folgt festgelegt:

  • Bauaufträge: EUR 5.350.000 (statt EUR 5.548.000)
  • Konzessionen: EUR 5.350.000 (statt EUR 5.548.000)
  • Liefer- und Dienstleistungen: EUR 214.000 (statt EUR 221.000)
  • Liefer- und Dienstleistungen im Sektorenbereich: EUR 428.000 (statt EUR 443.000)
  • Liefer- und Dienstleistungen für zentrale Auftraggeber: EUR 139.000 (statt EUR 144.000)

Link zur Vorankündigung in unserem Newsbeitrag

Link zur Veröffentlichung im Amtsblatt