Die EU-Kommission hat den Entwurf der eForms-Durchführungsverordnung zur Überarbeitung der Standardformulare für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen öffentlicher Aufträge veröffentlicht. Nähere technische Details für die praktische Anwendung dieser Standardformulare sollen voraussichtlich im Juni 2020 bekannt gemacht werden. Ab Juni 2023 sollen die neuen Formulare verpflichtend zur Anwendung kommen. Die neuen Standardformulare sollen den einfacheren Zugang zu Vergabeverfahren gewährleisten, indem den Unternehmen nutzerfreundliche Unterlagen für die Beteiligung an Vergabeverfahren zur Verfügung stehen. Das erklärte Ziel ist es, mit den neuen Formularen die Transparenz im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe zu fördern. In der Verordnung sind nur mehr folgende sechs Standardformulare vorgesehen:

  • Planung
  • Wettbewerb
  • Vorankündigung –Direktvergabe
  • Ergebnis
  • Auftragsänderung
  • Änderung

Entwurf der Verordnung

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