Bis dato wurden in Österreich die notwendigen Maßnahmen für eine Umsetzung der neuen Vergaberechtsrichtlinien (2014/23/EU, 2014/24/EU, 2014/25/EU) in nationales Recht nicht ergriffen. Dies hat zur Folge, dass, laut Angaben der Kommission, nun die Verhängung einer Geldbuße über die Republik beim EuGH beantrag wird. Dem Vernehmen nach könnte dieses Zwangsgeld – die Zahlungsverpflichtung besteht ab dem Zeitpunkt einer allfälligen Urteilsverkündung durch den EuGH bis zur Behebung des vertragswidrigen Zustandes – in Höhe von rund EUR 138.000,00 täglich bereits ab dem zweiten Quartal 2018 fällig werden. Eine Verhängung eines derartigen Zwangsgeldes durch den EuGH kann nach Antrag durch die Kommission dann erfolgen, wenn, trotz Mahnung zur Einhaltung der jeweiligen unionsrechtlichen Vorschriften durch die Kommission, ein Mitgliedstaat nicht die notwendigen Umsetzungsschritte setzt. Von einer Verhängung eines Zwangsgeldes ist nach derzeitigem Stand auszugehen, weil die Umsetzungsfrist bereits im April 2016 abgelaufen, eine notwendige Neu-Erlassung des BVergG jedoch nicht erfolgt ist. Im Hinblick insbesondere auf die Konzessionsrichtlinie ist festzuhalten, dass hierzu bis dato noch kein Gesetzesentwurf zur Begutachtung verschickt wurde.