Mit 26.2.2016 wurde die BVergG-Novelle 2015 im Bundesgesetzblatt (BGBl I Nr 7/2016) kundgemacht. Die Änderungen traten mit 1.3.2016 in Kraft.

Neuerungen bestehen unter anderem in der Stärkung des Bestangebotsprinzips, der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping durch die verpflichtende AVRAG-Abfrage, der Transparenz bei Subunternehmern durch deren Angabe bereits im Angebot und der Erleichterung der Anwendung der Kleinlosregelung im Oberschwellenbereich.