Am 8.7.2015 sind im Ministerrat zum Teil neue vergaberechtliche Vorschriften als Regierungsvorlage beschlossen worden. Diese Novelle hat unter Anderem die Stärkung des Bestbieterprinzips zum Ziel, darüber hinaus soll mehr Transparenz bei Subunternehmen geschaffen und Lohn- und Sozialdumping bekämpft werden. Zu diesem Zweck werden von Auftraggebern bei dem neu geschaffenen Kompetenzzentrum Lohn- und Sozialdumping zukünftig verpflichtende Abfragen durchzuführen sein. Bei Verstößen gegen arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen können Unternehmer von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Darüber hinaus soll der Zugang von Klein- und Mittelunternehmen zu öffentlichen Aufträgen im Oberschwellenbereich erleichtert werden, indem Teilleistungen im Wert von maximal 20 Prozent der Gesamtprojektsumme direkt vergeben werden können.