Im Rahmen der Klausur der Bundesregierung in Schladming vom 26. bis 27. September 2014 wurde bekannt gegeben, dass die Schwellenwerteverordnung des Bundeskanzlers für Direktvergaben erneut verlängert werden soll. Damit können die bekannten Freiräume bei Auftragsvergaben im Unterschwellenbereich auch weiterhin in Anspruch genommen werden. Die Verlängerung soll erstmalig für zwei Jahre gelten und daher mit Ende 2016 befristet sein. Die Verordnung muss noch vom Bundeskanzler erlassen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.