Am 28.3.2014 wurden neue EU-Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen im Amtsblatt der EU veröffentlicht (Konzessionsrichtlinie, Vergaberichtlinie und Sektorenrichtlinie). Die Richtlinien traten mit 18.4.2014 in Kraft. Gleichzeitig begann die zweijährige Umsetzungsfrist für die Mitgliedsstaaten zu laufen, welche mit 18.4.2016 endet. Zu beachten ist allerdings, dass für die „Vorschriften über die Kommunikation“ sowohl in der Richtlinie 2014/24/EU (Vergaberichtlinie) als auch in der Richtlinie 2014/25/EU (Sektorenrichtlinie) längere Umsetzungsfristen – bis 18.4.2017 bzw bis 18.10.2018 – vorgesehen sind.
- Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe
- Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
- Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG