Am 14.12.2013 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung der Europäischen Kommission zur Anpassung der EU-Schwellenwerte für den Oberschwellenbereich kundgemacht. Die neuen Schwellenwerte, die ab 1.1.2014 jeweils exklusive Umsatzsteuer gelten, lauten; die im BVergG vorgesehene Kundmachung der neu festgesetzten Schwellenwerte wird noch gesondert im Bundesgesetzblatt erfolgen:

  • EUR 134.000,– für Liefer- und Dienstleistungen zentraler Auftraggeber (statt EUR 130.000,–)
  • EUR 207.000,– für Liefer- und Dienstleistungen im klassischen Bereich (statt EUR 200.000,–)
  • EUR 414.000,– für Liefer- und Dienstleistungen im Sektorenbereich (statt EUR 400.000,–)
  • EUR 5.186.000,– für Bauaufträge im klassischen Bereich und Sektorenbereich (statt EUR 5.000.000,–)

Verordnung Nr. 1336/2013 der Kommission vom 13. Dezember 2013