In diesem Kalenderjahr wurde die Schwellenwertverordnung bereits relativ frühzeitig für das kommende Jahr 2014 verlängert. Am 9.9.2013 wurde im Bundesgesetzblatt die Verlängerung kundgemacht. Damit können die bekannten Freiräume bei Auftragsvergaben im Unterschwellenbereich – wie bereits in den letzten Jahren – auch im kommenden Jahr in Anspruch genommen werden. Die Verlängerung gilt wiederum nur befristet und zwar vorerst bis zum 31.12.2014.

BGBl II 262/2013