Wie bereits berichtet, wurde im Rahmen der letzten Regierungsklausur am 9.11.2012 eine Verlängerung der Schwellenwerteverordnung 2012 beschlossen. Am 18.12.2012 wurde nunmehr auch die Verordnung des Bundeskanzlers, mit der die Schwellenwerteverordnung geändert wurde, auch tatsächlich erlassen. Dadurch gelten die bekannten Freiräume bei Auftragsvergabe im Unterschwellenbereich zumindest auch bis zum 31.12.2013.

Bundesgesetzblatt II 461/2012