Die Europäische Kommission hat mit Verordnung Nr 1251/2011 vom 30.11.2011 folgende neue EU-Schwellenwerte für öffentliche Auftragsvergaben festgelegt:

  • Bauaufträge: EUR 5.000.000 (statt EUR 4.845.000)
  • Liefer- und Dienstleistungen: EUR 200.000 (statt EUR 193.000)
  • Liefer- und Dienstleistungen Sektorenbereich: EUR 400.000 (statt EUR 387.000)
  • Liefer- und Dienstleistungen zentrale Auftraggeber: EUR 130.000 (statt EUR 125.000)

Die Verordnung gilt ab 1.1.2012.

Die neuen Schwellenwerte wurden am 14.12.2011 auch im Bundesgesetzblatt kundgemacht und sind ab 1.1.2012 anzuwenden.