Die aktuelle Neuausgabe der ÖNORM B 1600, Stand 1.4.2011, liefert umfassende Planungsgrundlagen für die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden. Diese Norm liegt nunmehr in einer vollständig überarbeiteten Fassung vor und bringt zahlreiche Neuerungen, die für die Planung von Gebäuden relevant sind. Mit der ÖNORM soll gewährleistet werden, dass das Prinzip Barrierefreiheit in der gebauten Umwelt noch besser umgesetzt werden kann, als dies unter anderem in Art 7 Abs 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes und in der von Österreich 2008 ratifizierten UNO-Resolution über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vorgegeben ist.

Die in der ÖNORM B 1600 beschriebenen Planungsgrundsätze betreffen insbesondere bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen sowie Kennzeichnungen, die erforderlich sind, um unterschiedliche physische Möglichkeiten von Menschen berücksichtigen zu können. Diese Maßnahmen sollen letztlich sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen sowie Personen, die vorübergehend nach Unfällen oder Verletzungen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind, Gebäude und Anlagen weitgehend ohne fremde Hilfe nutzen können. Darüber hinaus gelten diese Vorgaben auch für Schwangere, für Menschen, die mit Kinderwagen unterwegs sind oder Lasten tragen, sowie für Kinder und ältere Menschen.