Wie bereits berichtet wurde, hat der Bundeskanzler die Geltung der Schwellenwerteverordnung 2009 bis zum Ablauf des 31.12.2011 verlängert. Die Europäische Kommission hat im Dezember 2010 mitgeteilt, dass die von den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise getroffenen nationalen Maßnahmen im Vergabebereich bis Ende 2011 verlängert werden können. Dabei hat aber die Kommission darauf bestanden, dass ihr im Mai und Oktober 2011 entsprechende Statistiken über die Anwendung dieser nationalen Maßnahmen übermittelt werden.

In seinem Rundschreiben vom 27.12.2010 ersucht nunmehr das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst alle dem BVergG 2006 unterliegenden Auftraggeber sowohl des klassischen als auch Sektorenbereiches, näher genannte Informationen zur praktischen Anwendung der Schwellenwerteverordnung 2009 zu übermitteln. Als Einlangensdatum wurden der 13.5.2011 und 21.10.2011 festgelegt.

BKA-Ersuchen um Übermittlung von Statistiken