Gerade noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel hat der Bundeskanzler die Verlängerung der Schwellenwertverordnung 2009 am 22.12.2010 im Bundesgesetzblatt kundgemacht (BGBL II 455/2010).

Ursprünglich sollte die Schwellenwertverordnung 2009 mit 31.12.2010 auslaufen und anschließend wieder die geringeren Schwellenwerte des BVergG (insbesondere EUR 40.000,00 für Direktvergabe) gelten. Durch die nunmehrige Verlängerung der Verordnung können nun weiterhin bis 31.12.2011 wesentlich höhere Schwellenwerte in Anspruch genommen werden.