Das Bundeskanzleramt hat laut Medienberichten die Schwellenwertverordnung (BGBl II 125/2009) bis Ende 2011 verlängert.
Die erforderliche Veröffentlichung dieser Verlängerung im Bundesgesetzblatt ist derzeit noch ausständig. Auf Grund der kolportierten Verlängerung würden bis 2011 weiterhin folgende erhöhte Schwellenwerte gelten:
EUR 100.000,00 Direktvergabe
EUR 100.000,00 Nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung Lieferung und Dienstleistung
EUR 100.000,00 Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung
EUR 1 Mio Nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung Bauaufträge