Das Bundeskanzleramt hat laut Medienberichten die Schwellenwertverordnung (BGBl II 125/2009) bis Ende 2011 verlängert.

Die erforderliche Veröffentlichung dieser Verlängerung im Bundesgesetzblatt ist derzeit noch ausständig. Auf Grund der kolportierten Verlängerung würden bis 2011  weiterhin folgende erhöhte Schwellenwerte gelten:

EUR 100.000,00      Direktvergabe
EUR 100.000,00      Nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung Lieferung und Dienstleistung
EUR 100.000,00      Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung
EUR 1 Mio                 Nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung Bauaufträge